Auslaufmodell Deutsche Aktiengesellschaft? Ein Reformvorschlag von u.a. Prof. Baums

Franbkfurt am Main, 11. Mai 2009. Immer mehr deutsche Aktiengesellschaften wandeln sich in Europäische Aktiengesellschaften (SE) um. Gerade im Mitbestimmungsrecht bietet diese Rechtsform attraktive Lösungen, die der deutschen Aktiengesellschaft verschlossen sind. Ohne eine Reform wird sie mehr und mehr Unternehmen an die SE verlieren und als wichtige nationale Rechtsform ?austrocknen?. Geändert werden müsste vor allem das Mitbestimmungsgesetz von 1976, das auf internationale Sachverhalte nur unzureichend zugeschnitten ist.

Europäische Regelungen zur SE und SCE haben mit der sog. Verhandlungslösung den Weg zu einer Mitbestimmungsregelung gezeigt, die besser auf die konkreten Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Belegschaften zugeschnitten ist als ein zwingendes gesetzliches Einheitsmodell. Noch weiter reichen die Folgen, die das am 29. 12. 2006 in Kraft getretene MgVG für die Mitbestimmung mit sich bringt. Dieses Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG regelt parallel zu den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften das Mitbestimmungsrecht, das bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung auf eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland greift. Damit wurde die Verhandlungslösung verdeckt in das deutsche Gesellschaftsrecht eingeführt. Beide Neuerungen, die nunmehr faktisch jedem Unternehmen zur Verfügung stehen, sind europarechtlich zwingend und zeigen, dass die Reform des deutschen Mitbestimmungsrechts überfällig ist.

Der Arbeitskreis ?Unternehmerische Mitbestimmung? hat einen ausformulierten Entwurf zur Änderung und Ergänzung des MitbestG erarbeitet, der sich an die gesetzlichen Regeln zur SE anlehnt. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind die Professoren Gregor Bachmann (Universität Trier), Theodor Baums (Universität Frankfurt), Mathias Habersack (Universität Tübingen), Martin Henssler (Universität Köln), Marcus Lutter (Universität Bonn), Hartmut Oetker (Universität Kiel) und Peter Ulmer (Universität Heidelberg).

Dabei geht es nicht um eine Minderung der Mitbestimmung, wie es von anderer Seite vorgeschlagen wurde, sondern um eine Option: das geltende Mitbestimmungsrecht gilt fort, bis sich Arbeitnehmer, Unternehmensleitung mit Zustimmung der Aktionäre auf die neuen Regeln vertraglich geeinigt haben. Am Ende steht eine Einigung zwischen den drei Akteuren eines großen Unternehmens: den Aktionären, der Belegschaft und der Unternehmensleitung.

Vorgelegt wurde ein politisch realisierbarer Reformvorschlag, der ohne grundlegenden Eingriff in das bestehende Konzept und ohne die deutsche Ausprägung der Mitbestimmungsidee grundsätzlich in Frage zu stellen, die Unternehmensmitbestimmung europatauglich weiterentwickelt und die Verhandlungslösung in das deutsche Recht einführt. Nur mit dieser Flexibilität für maßgeschneiderte Lösungen in der Mitbestimmung kann die deutsche AG ihre Attraktivität wieder zurückgewinnen.

Der Reformvorschlag wurde in der ZIP 19/2009 veröffentlicht und ist als kostenfreier Download unter www.zip-online.de abrufbar.

 
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