Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Die Professoren am IMFS haben sich in verschiedenen Veröffentlichungen ausführlich mit den juristischen Verfahren zu den Kaufprogrammen der EZB auseinandergesetzt. [mehr]